04.02.2015 Das deutsche Steuerrecht ist in den vergangenen Jahren ungerechter geworden. Während insbesondere Vermögende und Unternehmen entlastet wurden, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer mehr zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen. Deutschland ist in Europa das Niedriglohnland Nummer eins. Die Arbeitnehmer erhalten die niedrigsten Löhne und arbeiten bis zum 10. Juli eines Jahres für Sozialabgaben. Der Graben zwischen Armen und Reichen wird immer größer. Die Union für Soziale Sicherheit (UfSS) steht für eine große Steuerreform, die von bisherigen Regierungen immer wieder verschoben wurde.
Die Arbeitnehmerentgelte (Volksvermögen) lagen 2013 bei 1.418,05 Mrd. Euro. Darin enthalten sind Sozialbeiträge der Arbeitnehmer in Höhe von 255,20 Mrd. Es flossen nur 187,24 Mrd. Euro oder 13,02 Prozent Lohn- und Einkommensteuern in die Staatskasse. Geht man von einem Eingangssteuersatz von 14 Prozent und einem Spitzensteuersatz von 45 % aus, ist es Otto Normalverbraucher kaum zu erklären, warum nur 13,2 % übrig bleiben. Die Steuereinnahmen werden durch den Grundfreibetrag von 8.472 Euro, Kinderfreibetrag von 4.368 Euro, km-Pauschale, Erbschaftssteuerfreibetrag, Schenkungssteuerfreibetrag und Abschriften gemindert.
Die UfSS schlägt folgende Änderung vor: Eingangssteuersatz 10 % und einen Spitzensteuersatz von 30 Prozent bis zur letzten Tarifzone von 60.000 Euro. Einkommen von 60.001 Euro bis 150.000 Euro 40 Prozent und Einkommen ab 250.000 mit 50 Prozent zu besteuern. Lohn- und Einkommensteuern sind Grundsteuern. Das heißt, sie greifen vorrangig vor allen anderen Abgaben, die Lohnsteuereinnahmen schmälern. Gleichzeitig werden Grundfreibeträge an ein Gehalt bis 150.000 Euro gekoppelt. Das Ziel: Steuergerechtigkeit zu erzielen und die Finanzelite stärker an den Kosten des Staates zu beteiligen.
Es werden folgende Effekte erwartet: Deutlich höhere Steuereinnahmen und eine wesentliche Vereinfachung des Steuersystems. Außerdem wird für die Abschaffung des Soli gestimmt, da er seiner ursprünglichen Bestimmung nicht mehr gerecht wird. Die Aussage, dass dieses Geld ersatzweise für andere Ausgaben erforderlich wird, ist sozial verwerflich.
Folgende Tabelle zeigt die historische Entwicklung der Eckwerte sowie der Eingangs- und Spitzensteuersätze im deutschen Einkommensteuertarif. Diese Angaben sind jedoch alleine noch nicht ausreichend für ein ganzheitliches Verständnis der Steuerbelastung der verschiedenen Einkommensgruppen. Dazu muss neben dem Grundfreibetrag zusätzlich der Tarifverlauf der Grenz- und Durchschnittssteuersätze betrachtet werden, wie das in den Grafiken für ausgewählte Jahre dargestellt ist.
Diese Entwicklung trägt dazu bei, dass der Bereich Arbeitsmarkt und Renten mit jährlich 123 Milliarden Euro bezuschusst wird, wobei die Kosten für die Mütterrente und abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren nicht enthalten sind, da sie statistisch noch nicht vorhanden sind. Seit 2000 beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Einkommensteuer.
Die Initiative Agenda 2011-2012 stellte der Öffentlichkeit im Mai 2010 ein Sanierungskonzept mit einem jährlichen Finanzrahmen von 275 Milliarden Euro vor, das für ausgeglichene Haushalte und Rückführung der Staatsschulden steht. Sie stimmt für ein sozial sicheres Europa, für mehr Handlungsfähigkeit, für eine starke Militärallianz, Verbesserung der prekären Wirtschaftslage und Abbau der Staatsschulden.
Union für Soziale Sicherheit