Länderfinanzausgleich – Der Ruf nach Gerechtigkeit

12.3.2015 Bildlich gesehen ist das Fell vom Solidaritätszuschlag noch nicht verteilt, reißt man sich schon um den Pelz des Länderfinanzausgleichs. Beim Soli scheint Übereinstimmung zwischen den Parteien zu herrschen, dass er nach 2019 weiter erhoben wird. Genau genommen darf der Soli, wie andere Steuern auch, nicht an einen Zweck gebunden sein. Der Bund muss heute die Einnahmen aus dem Soli mit keiner anderen Körperschaft teilen. Fließen die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer künftig in den großen Steuertopf, 2014 über 600 Mrd. Euro, müssten sie nach dem gleichen Schlüssel zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt werden, wie die anderen Steuern.

Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, mithin die starken Länder, würden von einer Eingliederung des Soli in die Gemeinschaftssteuer profitieren. Mehr als die Ostländer, für die der Soli ursprünglich gedacht war. Und hier liegt der Knackpunkt. Ausgerechnet Bayern und Hessen die am stärksten davon profitieren wehren sich vehement dagegen. Die Zahlungen zum Länderfinanzausgleich betragen: Baden Württemberg 76,3 Mrd. Euro, Bayern nur 41,5 Mrd. Euro, da Bayern von 1951 bis 1986 selbst zu den Nehmerländern zählte, Baden Württemberg mit 60,3 Mrd. Euro.

Bayern und Hessen haben ihre Drohungen wahr gemacht und eine Klage in Karlsruhe eingereicht, was sie als „Akt politischer Notwehr“ sehen. Es hat nach dem Zweiten Weltkrieg drei herausragende politische Entscheidungen gegeben, die für Gerechtigkeit standen und die Finanzierung großer Aufgaben erst ermöglichten. Mit dem Lastenausgleichsgesetz von 1948 wurde den Deutschen geholfen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und den Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten. Enteignet wurden die, die davon verschont waren, sie trugen 50 Prozent ihres geschätzten Vermögens zum Ausgleich der Lasten bei.

Das System des Länderfinanzausgleichs (1951) hat nun die Aufgabe, die sich durch die Steuerverteilung ergebenden Finanzkraftunterschiede unter den Ländern angemessen auszugleichen, so dass alle Länder in die Lage versetzt werden, den ihnen zugewiesenen Aufgaben nachzukommen (Bundesfinanzministerium). Der Länderfinanzausgleich wird von der Mehrheit der Bürger als gerecht empfunden. Anders verhält es sich beim Solidaritätszuschlag. Die Politik sollte Bürger nicht weiter mit einer Steuer belasten, deren Gesetzmäßigkeit 2019 ausläuft.

Die Union für Soziale Sicherheit plädiert dafür, dass in den nächsten 28 Jahren – wie beim Soli – Unternehmen die Finanzierung übernehmen, sie stehen immerhin mit einem Umsatz von 5.750 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Arbeitnehmerentgelte lagen 2013 bei 1.416 Mrd. Euro worauf sie 187,2 Mrd. Euro (12,9 %) Lohn- und Einkommensteuer plus 5,5 % Soli zahlten. Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen lagen bei 647 Mrd. Euro worauf sie rund 130 Mrd. Euro (20 %) Lohn- und Einkommensteuern) plus5.5 % Soli zahlten. Die Steuern fallen mit 12,9 und 20 % so niedrig aus, weil sie durch Steuervorteile reduziert werden.

Staats- und Regierungschefs, Politiker jeden Couleurs, Ökonomen, Wissenschaftler, Wirtschaftsweise, Experten und Besserwisser haben keine Antworten auf die Wirtschafts-, Finanz-, Banken-, Schulden- und Vertrauenskrise. Hätten sie eine Antwort, gäbe es keine Krisen. Eine Billionen frisches Geld beruhigt die Märkte, weitere 1,1 Billionen Euro zum Aufkauf von Anleihen sind Hilfsmittel zur Stärkung der Banken.

Die Initiative Agenda 2011-2012 stellte im Mai 2010 der Öffentlichkeit ein Sanierungsprogramm mit einem Finanzrahmen von 275 Milliarden Euro vor, das für ausgeglichene Haushalte und Rückführung der Staatsschulden steht. Am 23. Mai 2015, nach 5 Jahren erfolgreicher Arbeit, strebt die „Union für soziale Sicherheit“ an, ihr Programm als parlamentarische Opposition in die Regierung einzubringen.

Union für Soziale Gerechtigkeit

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