Lehrte, 6.4.2015 Auf dem ersten Blick erscheint das Ansinnen unlogisch und widersprüchlich. Wie kann man etwas reduzieren und doch mehr erhalten? Die Antwort ist logisch und plausibel. Das Grundgesetz schreibt gleiche Lebensbedingungen für alle Bürger in ganz Deutschland vor, dafür brauchen wir einen solidarischen und aufgabengerechten Solidaritätszuschlag und Länderfinanzausgleich.
Um diesen Zielen gerecht zu werden wurde 1948 der Lastenausgleich (Einnahme 145 Milliarden DM), 1951 der Länderfinanzausgleich (Einnahmen 247 Milliarden Euro) und 1991 der Solidaritätszuschlag (Einnahmen 223.000 Mrd. Euro) per Gesetz beschlossen. Obwohl Bayern bis 1986 ununterbrochen selbst Nehmerland war, wehrt es sich mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Höhe seines Geberbeitrags, der als zu hoch empfunden wird. Weiterlesen